FINMA-Wegleitung
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legt in der am 16. Februar 2018 publizierten Wegleitung dar, wie sie auf Basis des bestehenden Finanzmarktrechts mit Unterstellungsanfragen zu Initial Coin Offerings umgehen wird.
Die FINMA definiert dabei, welche Mindestangaben sie für die Bearbeitung solcher Anfragen benötigt und nach welchen Prinzipien sie die Beantwortung vornehmen wird. Die FINMA schafft damit Transparenz für die interessierten Marktteilnehmer.
Hier können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen: